Zulassung Sachkundiges Büro nach TRGS 519 Anlage 3 Asbestsanierung
Nach erfolgter Zulassung zum Sachkundigem Büro nach TRGS 519 Anlage 3, erweitern wir das Leistungsspektrum mit der Bauleitung und Aufsicht von Asbestabbrüchen und Sanierungen.
Die Sanierungsdringlichkeit Ihrer Immobilie können wir als Sachkundiges Büro nach TRGS 519 Anlage 3 mit Hilfe von örtliche Begehung, Messungen und Bewertung (Asbest-RL 3.1) durchführen. Nach erfolgter Auswertung der Ergebnisse erhalten Sie eine Bewertung der Notwendigkeit zur Sanierung Ihrer Immobilie. Dies kann zum sofortigen Ausbau der Asbestprodukte oder vorsorgliche räumliche Trennung und Abschottung der kontaminierten Bereiche führen.
Sanierungskonzept:
Sofern eine sofortige Dringlichkeit mit Ausbau der Asbestprodukte gefordert ist, erstellen wir Ihnen ein Sanierungskonzept mit den dazugehörigen Schutzmaßnahmen und Methoden zur Sanierung. Dies beinhaltet einen Arbeitsplan, Schutzmaßnahmen ( zum Schutz von Personen außerhalb des Arbeitsbereiches), sowie Bauleitung und Überwachung nach TRGS 519.