Barrierefrei Mitdenken
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat zum 1. Oktober eine Zuschussvariante zur Förderung von altersgerechtem Umbau eingeführt. Hierfür stellt der Bund insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung.
Für den barrierefreien oder -armen Umbau von Wohnimmobilien sind private Eigentümer sowie Mieter antragsberechtigt. Die Zuschüsse sind kombinierbar mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung.
Das neue Programm richtet sich an alle privaten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen und Mieter, unabhängig von Ihrem Alter. Denn der Abbau von Barrieren dient nicht nur älteren Menschen oder pflegenden Personen, sondern erhöht die Lebensqualität eines jeden.
Mit dem Programm werden beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau werden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.
bis 5.000 Euro Zuschuss für jede Wohneinheit
für private Eigentümer, die Wohnraum barrierereduziert umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen
flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln